Häufige Fragen
Ist Ihr Kind krankheitsbedingt verhindert und kann nicht am Unterricht oder an anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnehmen, ist die Schule vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder schriftlich zu verständigen. Hinterlassen Sie eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter (Name und Klasse Ihres Kindes, Angabe des Grundes), wenn das Sekretariat nicht besetzt ist. Bitte reichen Sie bei mündlicher Entschuldigung eine schriftliche, formlose Mitteilung über das Fernbleiben Ihres Kindes innerhalb von zwei Tagen an die Klassenleitung nach. Bei mehr als drei Krankheitstagen ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Bei aufkommenden Problemen in der Schule können Sie sich jederzeit zunächst an die Klassenleitung oder im weiteren Verlauf an die Schulleitung wenden. Gemeinsam können in einem Gespräch Lösungen für die auftretenden Probleme gefunden werden. Wie Sie bei einem gewünschten Gesprächstermin vorgehen, können Sie unter Punkt 3 nachlesen.
Wenn Sie einen Sprechstundentermin oder ein kurzes Gespräch mit der Klassenleitung oder anderen Lehrkräften wünschen, hinterlassen Sie im Hausaufgabenheft Ihres Kindes oder auf einem gesonderten Zettel eine kurze Mitteilung. Die Lehrkraft wird Ihnen schriftlich oder telefonisch einen geeigneten Gesprächstermin anbieten. Bei dringenden Fällen bitten wir Sie, die Schule telefonisch zu kontaktieren.
Bei einem Schulwegunfall Ihres Kindes sollten Sie die Schule schnellstmöglich in Kenntnis darüber setzen. Jeder Schul- oder Schulwegunfall eines Schülers, der eine ärztliche Behandlung zur Folge hat, ist an den zuständigen Versicherungsträger zu melden. Um die Unfallanzeige und die Schilderung des Unfallhergangs kümmert sich schließlich die Schule. Wenn sich im Zuge der Bearbeitung eines Unfalls herausstellt, dass es sich nicht um einen Schulunfall im Sinne des Gesetzes handelt, wird die ganze Angelegenheit an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Hierzu muss der Sachbearbeiter wissen, bei welcher Kasse der Verletzte krankenversichert ist. Bitte weisen Sie bei einem Arztbesuch den behandelnden Arzt auf die Tatsache hin, dass es sich um einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg gehandelt hat, da die Kosten der Behandlung mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen sind.
In den Schulhäusern gibt es eine Fundkiste, in der verlorene Gegenstände gesammelt werden.
Unterricht befreien lassen möchte?
Nach §37 (3) GSO dürfen Schülerinnen und Schüler nur in dringenden, begründeten Ausnahmefällen beurlaubt werden. Falls Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen möchten, wenden Sie sich mit einem Schreiben an die Schulleitung und nennen Sie Grund und Tag für die Befreiung des Unterrichts. Die Rektorin muss Ihren Antrag in einem nächsten Schritt prüfen und gegebenenfalls genehmigen.
Beim Auftreten von Läusen zeigen Sie bitte keine falsche Scham. Informieren Sie umgehend die Klassenlehrkraft und halten sie sich an die Anweisungen des angehängten Merkblatts, um eine Ausbreitung in der Schulgemeinschaft zu verhindern.
Im Falle von schwierigen Witterungsverhältnissen wie starker Schneefall, Glatteis, Sturm etc. sollten Sie frühzeitig Radio hören oder sich im Internet auf den Seiten der bayernweiten Radiosender über Unterrichtsausfälle informieren. Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat oder Zuhause nicht betreut werden können, werden im Schulhaus beaufsichtigt.