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Eltern-ABC

a

Arzttermine

Um nicht zu viel Lernstoff zu verpassen, versuchen Sie bitte Arzttermine außerhalb der Schulzeit zu legen. Sollte es mal nicht möglich sein, beantragen Sie bitte ein Beurlaubung in Edoop. Bitte geben Sie dabei an, wann das Kind geholt bzw. voraussichtlich wieder im Unterricht ist.

 

Allergien 

Sollte Ihr Kind an einer Allergie oder chronischen Erkrankung leiden, dann melden Sie uns diese bitte mit folgendem Dokument: Auskunft über chronische Erkrankung - Allergie Stand August 2025

 

Attest

akute Erkrankung

Bei akuten Erkrankungen, welche wenige Tage überdauern, benötigen wir kein Attest von Ihnen. Es genügt, wenn Sie Ihr Kind zuverlässig über Edoop krankmelden. Sollten wir ein Attest von Ihnen benötige, werden wir Sie entsprechend kontaktieren.

 

chronische Erkrankung

Bei chronischen Erkrankungen ist es für uns immer hilfreich, ein Attest oder Arztbericht zu erhalten, um genau auf Ihr Kind eingehen zu können. Sprechen Sie dazu die Klassenleitung an!

 


 

b

Beratungslehrkraft

Eine Beratungslehrkraft in Bayern unterstützt Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei Fragen zur Schullaufbahn, Lernschwierigkeiten und persönlichen Problemen, die im schulischen Kontext auftreten. Sie bieten Beratung, Information und Unterstützung, um individuelle Bildungswege zu fördern und schulische Herausforderungen zu meistern. Für uns zuständig ist unsere Kollegin Frau Steigerwald.

 

Beurlaubung

Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern ist in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) geregelt, insbesondere in § 20 BaySchO. Dort heißt es: „Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden.“

Eine Beurlaubung kann nur bei wichtigen Gründen und in Ausnahmefällen gewährt werden. Dazu zählen z. B.: Familiäre Ereignisse wie Hochzeiten oder Todesfälle, Religiöse Feiertage oder Pilgerreisen, schulische oder sportliche Wettbewerbe, Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen, sofern sie ärztlich verordnet sind oder besondere pädagogische oder soziale Bedarfe.

Die Beurlaubung muss rechtzeitig vor dem gewünschten Zeitraum über die App Edoop beantragt werden – in der Regel mindestens eine Woche im Voraus, je nach Umfang der Beurlaubung.

 

Beurlaubung vor oder nach Ferienzeiten

Ein besonders sensibler Bereich ist die Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien. Nach § 20 Abs. 3 BaySchO ist in diesen Fällen eine Beurlaubung grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es liegt ein nachweislich wichtiger Grund vor – z. B. eine nicht verschiebbare medizinische Maßnahme oder ein dringender familiärer Ausnahmefall. Urlaubsreisen, günstigere Flugverbindungen oder andere private Reiseplanungen stellen keinen anerkannten Grund für eine Beurlaubung dar.

 

Brandschutzübungen

In jedem Schulhaus finden zweimal im Jahr Brandschutzübungen statt, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein.

 

Bundesjugendspiele

Gegen Ende des Schuljahres finden an unserer Schule Bundesjugendspiele statt. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig ein entsprechendes Rundschreiben.

 


 

c

Chronische Erkrankungen

Sollte Ihr Kind an einer Allergie oder chronischen Erkrankung leiden, dann melden Sie uns diese bitte mit dem folgenden Dokument: Auskunft über chronische Erkrankung - Allergie Stand August 2025

 


 

e

Edoop

Alle Eltern, welche ein Kind an unserer Schule haben, erhalten zu Beginn einen Einladungscode, über den sie sich anmelden können. Neben der Kommunikation werden hier auch Abwesenheiten wegen Krankheit oder Beurlaubung beantragt und geregelt.

 

Elternabend

In der ersten Woche eines neuen Schuljahres veranstalten alle Klassenleitungen einen Elternabend im Klassenzimmer Ihres Kindes. An diesem Abend erhalten Sie wichtige Informationen über das Arbeiten und die Organisation im Schuljahr.

 

Elternbeirat

siehe Unsere Schule > Unser Elternbeirat

 


 

f

Förderverein

siehe Unsere Schule > Unser Förderverein

 

Fotografieren / Filmen auf dem Schulgelände / auf Schulveranstaltungen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet ist. Ebenso ist die Verbreitung von Fotos oder Videos, die im schulischen Kontext (z. B. bei Schulfesten, Aufführungen oder Ausflügen) entstanden sind, insbesondere über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder andere digitale Plattformen, untersagt. Diese Regelung dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, insbesondere der Kinder. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Einhaltung dieser Vorgabe.

 

Fundsachen

Wir sammeln verlorene Gegenstände (Fundsachen) gut sichtbar an einem zentralen Ort im Schulhaus. Kleidung, Trinkflaschen, Brotdosen und andere Fundstücke können dort jederzeit von Eltern und Kindern eingesehen werden. Bitte achten Sie darauf, alle persönlichen Gegenstände mit Namen zu kennzeichnen – das erleichtert die Zuordnung und Rückgabe erheblich.

 


 

g

Getränke

Das Mitbringen und Trinken von Getränken während des Unterrichts ist ausdrücklich erlaubt – bitte achtet jedoch auf folgenden Hinweis: Nur ungezuckerte Getränke (z. B. Wasser oder Tee) in bruchsicheren Flaschen mitbringen. Es zeigt sich vor allem bei "Unfällen", dass sich ungezuckerte Getränke leichter beseitigen lassen.

 

Gottesdienste

Zweimal im Jahr feiern wir einen ökumenischen Gottesdienst. Dieser findet am Schuljahresanfang in der Kirche in Krombach und am Schuljahresende in der Kirche in Geiselbach jeweils um 10 Uhr statt.

 


 

h

Handys 

siehe Smartphone

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind in der bayerischen Grundschule ein wichtiger Bestandteil des Lernens. Sie sollen das im Unterricht Erarbeitete vertiefen und zur selbstständigen Auseinandersetzung mit dem Stoff anregen. Dabei muss die Hausaufgabenerteilung altersgerecht, sinnvoll und zeitlich angemessen erfolgen.

Laut den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sollen die Hausaufgaben in der Grundschule so bemessen sein, dass sie in der Regel in 30 bis maximal 60 Minuten täglich erledigt werden können. Diese Zeitspanne richtet sich nach dem individuellen Leistungsvermögen des Kindes und kann im Einzelfall abweichen.

Bei regelmäßig überfordernden oder zeitlich zu umfangreichen Aufgaben empfiehlt sich ein Gespräch mit der Lehrkraft.

Tipp für Eltern: Unterstützen Sie Ihr Kind durch eine ruhige Arbeitsumgebung und feste Zeiten – helfen Sie bei Bedarf, aber lassen Sie Ihr Kind möglichst selbstständig arbeiten. Nur so kann die Lehrkraft den tatsächlichen Lernstand erkennen und entsprechend fördern.

 

Hausaufgabenheft

Die Kinder sind angehalten, ein übersichtliches Hausaufgabenheft mit Wochentagen und Datum zu führen. Es hilft den Kinder, sich und ihre Hausaufgaben zu kommunizieren. Sollten Sie der Lehrkraft eine Nachricht schreiben wollen, dann verwenden Sie aber bitte Edoop!

 

Hausschuhe

In unserem Schulhaus tragen die Kinder während des Unterrichts Hausschuhe. Bitte beschriften Sie diese, um Verwechslungen entgegenzuwirken.

 

Hort

Kinder, die in der Gemeinde Geiselbach wohnen, können nach dem regulären Unterricht im Hort des Kindergartens Geiselbach betreut werden. Um Ihr Kind für den Hort in Geiselbach anzumelden, können Sie sich direkt an die Gemeinde Geiselbach oder die Kindertagesstätte wenden.

 


 

k

Klassenelternsprecher

Am ersten Elternabend wählen alle Eltern einer Klasse zwei Klassenelternsprecher, die als Bindeglied zwischen den Eltern der Klasse und der Klassenleitung fungieren.

 

Krankmeldungen

Sollte Ihr Kind kurzfristig erkranken, melden Sie es bis um 07.45 Uhr über die Edoop-App unter Abwesenheiten krank. Sie erhalten dann eine Bestätigung der Schule. 

 

Krankheiten (meldepflichtig)

Wichtige Informationen entnehmen Sie dem folgendem Dokument: § 34 meldepflichtige Krankheiten Stand 10-2024

 


 

 

l

Läuse

Kopfläuse zählen zu den meldepflichtigen Krankheiten. Beachten Sie deshalb bitte das folgende Dokument: RS Kopfläuse Juli 2025

 

LRS

Sollte bei Ihrem Kind eine Lese- und / oder Rechtschreibstörung vermutet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zur Klassenleitung auf. Es besteht die Möglichkeit, Ihr Kind entweder durch unseren Beratungslehrer, Herrn Knüttel, oder durch unsere Schulpsychologin, Frau Dieterich, testen zu lassen. Sie können aber auch außerschulisch Ihr Kind von einem Psychologen testen lassen. Sollte bei Ihrem Kind eine Lese- und / oder Rechtschreibstörung diagnostiziert worden sein, haben Sie die Möglichkeit einen Notenschutz bzw. Nachteilsausgleich zu beantragen.

 


 

 

d

Mittagsbetreuung

Kinder, die in der Gemeinde Krombach wohnen, können nach dem regulären Unterricht in der Mittagsbetreuung der Schule betreut werden. Um Ihr Kind für den Mittagsbetreuung in Krombach anzumelden, können Sie sich direkt an die gfi Aschaffenburg wenden.

 

Mobbing

Sollten Sie die Befürchtung haben, dass Ihr Kind gemobbt wird, nehmen Sie bitte Kontakt zur Klassenleitung und / oder unserer JaS-Kraft auf!

 


 

 

o

Orientierungsarbeiten

Im April / Mai eines jeden Schuljahres werden in den zweiten und dritten Klassen Orientierungs- bzw. Vergleichsarbeiten geschrieben. Diese werden allerdings nicht benotet.

 


 

 

s

Smartphone / Smartwatch

Prinzipiell müssen sich digitale Endgeräte ausgeschaltet in der Büchertasche befinden. Nähere Informationen entnehmen Sie dem folgenden Dokument: RS Smartwatches & Smartphones an unserer Grundschule

 

Spielsachen / Spielzeuge

Das Mitbringen von Spielzeugen in unsere Grundschule ist nicht erlaubt. Der Unterricht soll im Mittelpunkt stehen, und Spielzeuge können dabei leicht ablenken, verloren gehen, beschädigt werden oder zu Streit führen.

Ausnahmen gelten nur, wenn Spielmaterialien ausdrücklich von der Lehrkraft für den Unterricht oder eine besondere Aktion erlaubt wurden.

 

Streitigkeiten

Sollten Ihr Kind einen weitreichenden Streit mit anderen Schülern haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Klassenleitung und / oder unserer JaS-Kraft auf!

 


 

 

u

Unfall während Schulweg / Schulzeit

Sollte Ihr Kind einen Unfall während der Schulzeit oder auf dem Schulweg erleiden, dann melden Sie diesen bitte umgehend bei uns. Sollten Sie eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, sagen Sie dort bitte Bescheid, dass es sich um einen Schulunfall gehandelt hat. Wir werden es dann umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung melden. 

 

Unterrichtsausfall - witterungsbedingt

Bei extremen Witterungsbedingungen (z. B. starkem Schneefall, Glatteis oder Sturm) kann es vorkommen, dass der Präsenzunterricht an unserer Schule aus Sicherheitsgründen entfällt. Ob der Unterricht ausfällt, wird in der Regel durch das Landratsamt bzw. die zuständige Schulaufsichtsbehörde in Abstimmung mit Straßenmeistereien entschieden. Diese Information wird frühzeitig über regionale Radiosender, die Schulamtshomepage und durch uns über Edoop bekannt gegeben. Bitte beachten Sie: Wir sind immer bemüht, eine Notbetreuung anzubieten. Auch für uns Lehrkräfte ist es aber manchmal zu gefährlich, zum Schulhaus zu fahren. Bitte informieren Sie sich also, bevor Sie Ihr Kind in die Schule schicken!

 

 

Unterrichtsausfall - organisatorisch / personell bedingt

Leider kommt es immer wieder vor, dass einzelne Stunden vertreten werden bzw. ausfallen müssen. Sollte der Unterricht früher als nach dem eigentlich Stundenplan enden, werden wir Ihnen per Edoop eine Nachricht zukommen lassen. Nur wenn Sie diese Nachricht bestätigen, lassen wir Ihr Kind auch früher gehen. Sollten Sie eine Notbetreuung bis zum stundenplanmäßigen Ende benötigen, schreiben Sie bitte Ihrer Klassenleitung eine Nachricht! Auch bei einem Unterrichtsausfall werden Ihre Kinder täglich bis mindestens zur vierten Stunde betreut!