Hinweis zum Fotografieren bei Schulveranstaltungen
Liebe Eltern,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen bei Schulveranstaltungen ausschließlich unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Gemäß den Vorgaben des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie des Kunsturhebergesetzes (KUG) dürfen Sie nur Ihr eigenes Kind fotografieren oder filmen. Die Anfertigung von Aufnahmen anderer Kinder, Lehrkräfte oder sonstiger Personen ist nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung erlaubt.
Darüber hinaus ist eine Veröffentlichung von Bildern und Videos, z. B. in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram oder Facebook, nicht gestattet, sofern nicht von jeder abgebildeten Person (bzw. deren Erziehungsberechtigten) eine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt.
Diese Regelung dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und basiert auf:
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung),
Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie
§ 22 Kunsturhebergesetz (KUG).
Wir bitten Sie daher um Verständnis und Rücksichtnahme im Sinne eines respektvollen und sicheren Miteinanders.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Michael Muth,
Rektor







